"Immer wieder gibt es bei unseren Wegewarten/ innen Diskussionen um die Frage, wer bei einem Schaden durch die Benutzung eines Wanderweges haftet. Die neue Broschüre des Eifelvereins, basierend auf einer Ausarbeitung des Schwäbischen Albvereins, gibt hierzu eindeutige Auskünfte. Als Fazit des 12-seitigen Beitrages kann festgehalten werden: „Finger weg vom Bau von Einrichtungen in Wald und Flur!“