1. Beteiligung an den Wanderungen
Alle Wanderungen und Veranstaltungen werden rechtzeitig durch Aushang, Presse und Einstellung im Internet bekannt gegeben. Sie finden bei jeder Witterung statt, können aber hierdurch verkürzt oder durch den Wanderführer abgewandelt werden. Gäste sind zu allen Veranstaltungen herzlich eingeladen. Die Teilnahme ist in der Regel kostenlos. Bei Anfahrten zu auswärtigen Wanderungen mit Pkw zahlen Mitfahrer pro angefangene 30 km Fahrstrecke 1,50 € an den Fahrer.
2. Organisation und Führung der Wanderung
Der Wanderführer oder dessen Vertreter trifft alle Vorbereitungen für die Wanderung und deren Durchführung. Es ist diesem überlassen, markante Punkte anzugehen, welche nur unwesentlich vom normalen Streckenverlauf abweichen. Wichtig ist es, dass der Wanderführer ortskundig ist, anderenfalls kann dies durch eine Vorwanderung erfolgen. Er bestimmt ebenfalls die Ruhepausen und Rastplätze.
Ein Vorauseilen von Wanderteilnehmern ist zu vermeiden. Der Wanderführer achtet auf eine gleichmäßige Belastung aller Teilnehmer und gibt auch Schwächeren die Gelegenheit zu ausreichenden Erholungspausen. Wer die Wandergruppe vorzeitig verlassen will, hat dies dem Wanderführer mitzuteilen. Bei etwa auftretenden Unstimmigkeiten während der Wanderung wende man sich an den Wanderführer.
3. Haftung und Haftpflichtversicherung
Die dem Hauptverein gemeldeten Mitglieder sind bei allen satzungsgemäßen Veranstaltungen (Wanderungen, Reisen, Führungen, Naturpflege usw.) unfall- und haftpflichtversichert. Die Teilnahme geschieht auf eigene Gefahr. Bei eigenmächtigem Verlassen der Wandergruppe bestehen keinerlei Ansprüche auf Versicherungsleistungen im Falle eines Unfalles bzw. Ereignisses gegenüber dem Eifelverein und der AXA Versicherung.
Bei Unfällen wird vom Wanderer tatkräftige Hilfe bei der Bergung und Betreuung Verunglückter erwartet und um Unterstützung des Wanderführers gebeten. Durch Antritt der Reise oder Wanderung erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an.
4. Benutzung von Verkehrsstraßen
Verkehrsstraßen überquere man rechtwinklig zur Straße, benutze den Gehweg, benutze auf offener Landstraße die linke Fahrbahnseite und wandere einzeln hintereinander. Eine Absicherung der Wandergruppe bei Begehen von Verkehrsstraßen bei Dunkelheit ist vorne und hinten durch geeignete Warnmittel (Warnweste, Reflektoren, Lampen) sicher zu stellen.
5. Schutz von Natur und Landschaft
Das Rauchen im Wald ist zu unterlassen. Es ist in der Zeit vom 1.3. bis 31.10. gesetzlich verboten. Untersagt ist auch das Abpflücken und Zertreten geschützter Pflanzen und Blumen. Mitgeführte Hunde sollten grundsätzlich an der Leine geführt werden. Zum Schutz des Wildes dürfen Schonungen nicht durchwandert werden. Bei Wanderungen im Ausland ist den dortigen Gesetzen und Verordnungen Folge zu leisten. An Rastplätzen sind keine Überreste zurückzulassen oder zu vergraben.
6. Kleidung und Verpflegung
Eine den Witterungsverhältnissen angepasste Kleidung ist erbeten. Unzweckmäßige Kleidung erschwert das Wandern. Festes Schuhwerk mit guter Profilsohle erhöht die Trittsicherheit. Zum Ausgleich des Flüssigkeitverlustes während einer Wanderung werden das Mitführen und die reichliche Flüssigkeitsaufnahme von kohlensäurefreien Getränken angeraten.
Bei längeren Wanderungen ohne Einkehrmöglichkeit wird unterwegs aus dem Rucksack verpflegt. Vorgesehene Einkehrmöglichkeiten werden vorher bekannt gegeben.